Die neue Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Erzbistum Köln trat am 01.01.2023 in Kraft
- Dieter Commandeur
- 0 Kommentare
- 441 Mal gelesen
Das „Gesetz zur Änderung der 'Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse' (GrO-ÄnderungsG)“ setzt darüber hinaus die „Bischöflichen Erläuterungen zum kirchlichen Dienst“ in Kraft, mit denen die Bestimmungen der Grundordnung erläutert und begründet werden.
Die deutschen Bischöfe hatten Ende November das Muster für die neue Grundordnung des kirchlichen Dienstes Ende November beschlossen. Die Neufassung ist allerdings zunächst nur eine Empfehlung an die Bistümer. Umsetzen muss sie jeder einzelne Ortsbischof, um Rechtswirksamkeit zu entfalten. Am 23. November hatte das Erzbistum die Umsetzung der neuen Grundordnung bereits angekündigt, der genaue Termin war wegen diverser nötiger Vorkehrungen noch offen.
(Zitat: Erzbistum Köln)
Das Amtsblatt können Sie hier herunterladen: [Link zum Amtsblatt]